Registrierung vor Ort

Flagge vom Bundesstaat Karnataka - Gelb für Arshina (Kurkuma), rot für KumkumaIhr Indien-Visum klebt in Ihrem Reisepass? Glückwunsch! Die erste Bürokratie-Hürde ist geschafft. Aber Sie haben sicherlich auch einen Stempel mit folgendem Wortlaut auf Ihrem Visum entdeckt: "Registration required within 14 days of arrival" oder "Registration not required if continuous stay on a single visa does not exceed 180 days". Was hat es damit auf sich?

Ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als 180 Tagen - also sechs Monaten - am Stück in Indien müssen sich Ausländer beim Police Commissioner/ Foreign Registration Office vor Ort registrieren lassen - und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Einreise. Die Formalitäten nehmen etwas Zeit in Anspruch, daher sollten Sie den Antrag möglichst rechtzeitig vorbereiten und nicht erst zwei Tage vor Ablauf der Frist. Bei Überschreitung der Antragsfrist wird eine Strafgebühr von umgerechnet US$ 30 fällig. Achtung: Registriert man sich trotz Hinweises im Visum nicht, wird die Ausreise rigoros verweigert und eine empfindliche Geldstrafe (abhängig von der Aufenthaltsdauer) muss gezahlt werden.

Größere Unternehmen, die regelmäßig ausländische Mitarbeiter einstellen, haben oft eine Abteilung, die einem die meisten Formalitäten abnimmt. Für diejenigen, die die Registrierung selbst vornehmen müssen, ist das Verfahren unten grob skizziert. Weitere Informationen zu den erforderlichen Antragsformularen gibt es hier.

1) Antragsunterlagen vorbereiten:
Die Antragsformulare können Sie entweder persönlich beim Foreign Registration Office abholen oder von der FRO-Webseite herunterladen.

Folgende Unterlagen sind für Arbeitsnehmer mit Employment Visa erforderlich:
* Reporting form (einfache Ausführung)
* Registration certificate (vierfache Ausführung)
* Kopien von Reisepass und Visum (zweifache Ausführung)
* 5 Passfotos
* Kopie des Arbeitsvertrages (zweifache Ausführung)
* An FRO gerichtetes Anschreiben des Arbeitsgebers mit Angaben zur Dauer der Anstellung (zweifache Ausführung)
* Bürgschaft (Financial guarantee affidavit) des Arbeitgebers oder eines indischen Staatsbürgers. Dieses muss auf einem mit 20 Rupien frankierten Papier ("Document Sheet" in Banken erhältlich) verfasst und von einem Notar beglaubigt werden. Wird die Bürgschaft von einem indischen Staatsangehörigen gemacht, muss zusätzlich eine Kopie von dessen Reisepass, Voters Identity Card oder Ration Card beigefügt werden. (zweifache Ausführung)
* Nachweis der Anschift (zweifache Ausführung)

Bei Fragen zur Registrierung finden Sie die Telefonnummern von Ansprechpartnern auf der Webseite des FRO.

2) Bürgschaft notariell beglaubigen lassen:
Die Bürgschaft kann man in der Mayo Hall (Nähe Shopping Mall Bangalore Central) auf der M.G. Road Ecke FM Cariappa Rd notariell beglaubigen lassen.
Achtung: Auch wenn man es bei Notaren nicht vermuten würde, muss man auch hier aufpassen, nicht übers Ohr gehauen zu werden. Teilweise werden 100 Rupien verlangt. Zahlen Sie nicht mehr als 50 Rupien. Suchen Sie sich dort sonst einen anderen Notar.

3) Formulare beim FRO einreichen
Das Foreigners Registration Office (FRO) in Bangalore befindet sich beim Police Commissioner:

No.1, Infantry Road
Bangalore - 560 001.

Das FRO ist montags bis samstags von 10 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. An Feiertagen bleibt das Amt geschlossen.

Man sollte aureichend Zeit einplanen, da man schon mit einiger Wartezeit rechnen muss. Die Passfotos sollten Sie schon auf die Formulare aufgeklebt haben oder aber Klebstoff mitbringen. Beim FRO gibt es keinen!

4) "Residence Permit" abholen
Persönlich beim FRO. Anschrift und Öffnungszeiten s.o.

Dt. Generalkonsulate

In Chennai:
Consulate of the Federal Republic of Germany in Chennai
9 Boat Club Road
P.O.Box 3110
Chennai 600 028
Tel.: 0091-44-2430 1600
Fax: 0091-44-2434 9293
E-Mail

In Bangalore:
German Consulate General of the Federal Republic of Germany
P.O.Box 5126
Bangalore 560 001
Tel: 0091-80-4147 0254
Fax: 0091-80-4147 0256
E-Mail

Krisenvorsorgeliste

Beim Generalkonsulat in Chennai kann man sich in die sogenannte Krisenvorsorgeliste eintragen lassen. Dies ist freiwillig, denn es besteht keine Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige im Ausland. Hat man sich eingetragen, kann man im Notfall konaktiert werden und erhält wichtige Informationen, z.B. zu Wahlen im Heimatland oder zu Empfängen zum Tag der deutschen Einheit. Das Registrierungsformular kann man hier herunterladen.